Auszug aus der Beitragsordnung

1. Beiträge (pro Gruppe)
1.1 ordentliche Mitglieder  Tanzkreise u. Folklore 13,50 €
1.2 ordentliche Mitglieder   1 Stunde - Unterricht  9,00 €
1.3 ordentliche Mitglieder  jede weitere Gruppe  9,00 €
1.3 jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre  9,00 €
1.3 Kinder bis 14 Jahre  6,50 €
1.3.1  jede weitere Gruppe bis 14 Jahre  5,00 €
1.3.2  jedes weiter Geschwisterkind bis 14 Jahre  4,00 €
2. Turniergruppe (Ergänzungsbeitrag)
2.1 ordentliche Mitglieder  8,00 €
2.2 jugendliche Mitglieder  bis 18 Jahre  4,00 €
2.3 Kinder bis 14 Jahre  4,00 €
3.  Ballett-Gruppen
3.1 ordentliche Mitglieder 25,00 €
3.2 jugendliche Mitglieder  bis 18 Jahre 20,00 €
3.3 Kinder bis 14 Jahre 16,00 €
3.4  jedes weitere Geschwisterkind bis 14 Jahre 12,50 €
3.5 Zusatzbeitrag für Spitzentanzgruppe 12,00 €
4.  LNB-Gruppe
4.1 ordentliche Mitglieder 40,00 €
5. Ruhende Mitgliedschaft
5.1 ordentliche Mitglieder 4,50 €
5.2 jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre 2,50 €
5.3 Kinder bis 14 Jahre kein

Der Vorstand kann in besonders begründeten Fällen die Beitragssätze auf die für die jugendlichen Mitglieder oder auf die für die ruhende Mitgliedschaft senken.
Änderungen in den Verhältnissen, die Einfluss auf die zu entrichtenden Beiträge haben können, sind dem Vereinsvorstand mitzuteilen. Der Vorstand ist verpflichtet die Härtefallregelungen nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen. 
Die Mitgliedsbeiträge werden vom Tanzsportclub Ostseebad Schönberg quartalsweise erhoben. Die Zahlung der Beiträge ist etwa zur Mitte eines Quartals fällig. Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs teilen die Mitglieder bzw. die gesetzlichen Vertreter dem Vorstand ihre Bankverbindung mit und erteilen ihm eine schriftliche Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Beiträge. 

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